... unser Förderverein
Unser
"Verein zur Förderung der
Leichtathletik im ASV Süchteln" wurde zur Abwicklung der
Deutschen Crosslaufmeisterschaften, die wir im November 1999 im Sportpark Süchtelner
Höhen mit großem Erfolg ausgerichtet haben, gegründet.
Er hat den Zweck, auch
in Zukunft herausragende überregionale Veranstaltungen wie z.B. Nordrhein-
oder Westdeutsche Meisterschaften zu fördern, damit die Leichtathletik
im ASV den guten Stellenwert im Verband behaupten und weiter festigen kann.
Er hat weiter den Zweck,
unsere Leichtathleten zu fördern, aber auch die Rahmenbedingungen für ein
gutes Training zu verbessern. Dazu gehören die Unterstützung zu Fahrten ins
Trainingslager, Ankauf von notwendigen Geräten für das Training und die
regelmäßig anstehenden Veranstaltungen wie die traditionellen Bergfeste, die
Subventionierung von Wettkampfkleidung usw. Alles Aufgaben, die über das
normale Budget nicht zu leisten sind.
Uns ist nicht bekannt, daß ein Leichtathletik anbietender
Verein in der näheren Umgebung ähnliches unternimmt, seine Schülerinnen und
Schüler in dieser oder ähnlicher Form zu fördern.
Wir meinen, daß unsere
Übungsleiterinnen und Übungsleiter nur dann gezielt, leistungsorientiert mit
Freude gute Leichtathletik vermitteln können, wenn neben der hervorragenden
Sportanlage auf den Süchtelner Höhen ausreichend und vielfältige
Trainingsgeräte zur Verfügung stehen.
Das alles ist natürlich nicht
umsonst zu haben, die Mittel des Fördervereins sind zudem leider nicht
unendlich, und daher bitte ich Sie alle ganz herzlich, unterstützen Sie uns
in unserem Bestreben, auch Ungewöhnliches für unsere Aktiven zu tun - werden
Sie Mitglied.
Infos bei:
Walter Sprotte
Thomasweg 2, 41749 Viersen
§ 2 Zweck
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1 |
Zweck des Vereins ist die
ideelle und finanzielle Förderung von sportlichen Aktivitäten im In- und
Ausland sowie außersportlichen Maßnahmen für die Leichtathletik-Jugend wie
Ferienläger, Trainingsläger, Kontakt mit den Partnerstädten Viersens und
der Euregio.
Weiterer Zweck des Vereins
ist die Förderung von Leichtathletikveranstaltungen sowie die dazugehörige
wettkampf- und trainingsgerechte Ausstattung der Platzanlage in Süchteln. |
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Bei einer Auflösung des Vereins sollen die Mittel dem
ASV Süchteln zufallen. |
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2.
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Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden, Werbung, sowie
durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck
dienen. |
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3. |
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
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4. |
Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen
Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und
in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der
Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung.
Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt
werden. |
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5. |
Vereinsämter sind Ehrenämter |
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hier steht die
gesamte Satzung - aktualisiert am
13.08.2012 |